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Lebensversicherer in der Krise - eine Zeitbombe für die Zahnarztpraxis
1. Vorbemerkung
Die Lebensversicherungsgesellschaften stehen derzeit der schwersten Krise gegenüber, mit der sie jemals zu kämpfen hatten. Was hat das mit Kreditfinanzierungen für Zahnärzte zu tun? Sehr viel, wie zu zeigen sein wird. Um die Zusammenhänge zu verstehen, den zu erwartenden Schaden zu minimieren und jetzt die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, muss man aber etwas weiter ausholen.
2. Praxisfinanzierungen mit Lebensversicherungen
In den vergangenen Jahren wurden die meisten Kredite für Zahnärzte nach folgenden Grundschemata gewährt:
- "echte" Praxiskredite: Der Zahnarzt richtete bei seiner Bank ein betriebliches Konto ein. Die Bank überwies die Kreditsumme auf das Bankkonto. Von der Kreditsumme wurden Einrichtungsgegenstände bezahlt, oder ein aufgelaufener Kontokorrentkredit wurde umgeschuldet.
- "unechte" Praxiskredite: Eine private Verbindlichkeit wurde in eine betriebliche Verbindlichkeit mit Hilfe eines sogenannten Mehrkontenmodells umgewandelt. Hierfür benötigte man drei Konten: ein betriebliches Einnahmenkonto, auf dem die Praxiseinnahmen eingingen, ein betriebliches Ausgabenkonto, von dem die Praxiskosten bezahlt wurden, und ein Privatkonto, von dem die private Verbindlichkeit (z.B. Immobilie) bezahlt wurde. Der durch die private Verbindlichkeit auf dem Privatkonto entstehende Sollsaldo wurde mit Hilfe von Überweisungen aus dem betrieblichen Einnahmenkonto kurzfristig ausgeglichen. Gleichzeitig lief auf dem betrieblichen Ausgabenkonto ein Sollsaldo in Höhe der angefallenen Praxiskosten auf. Dieser Sollsaldo stellte eine betriebliche Schuld dar und wurde von der Bank über die Kreditsumme ausgeglichen. Die Kreditzinsen wurden durch diese Vorgehensweise steuerlich absetzbar.
Jede Bank benötigt bei der Gewährung eines Kredits Sicherheiten, mit deren Hilfe eine Rückzahlung des Kredits auch dann sichergestellt werden soll, wenn der Kreditnehmer (Zahnarzt) verstirbt, berufsunfähig wird oder aus anderen Gründen seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Eine bei Kreditgebern und Kreditnehmern gleichermaßen beliebte Sicherheit waren Kapitallebensversicherungen, mit deren Hilfe das Todesfallrisiko und das Berufsunfähigkeitsrisiko abgedeckt und der Kredit nach zwölf oder fünfzehn Jahren in einer Summe aus der (steuerfreien) Ablaufleistung getilgt wurde.
3. Vor- und Nachteile von Finanzierungen mit Lebensversicherungen
Die Vorteile dieser Gestaltung waren
- für die Bank:
- Todesfallrisiko und Berufsunfähigkeitsrisiko waren abgedeckt
- die Zinsen flossen reichlich, weil die gesamte Kreditsumme erst am Ende der Laufzeit von zwölf oder fünfzehn Jahren getilgt wurde
- die Refinanzierung war einfach, weil die Kreditnehmer meist einen Zinssatz vereinbarten, der für 5, 10 oder noch mehr Jahre festgeschrieben war
- seitens der Lebensversicherungen wurden saftige Provisionen an die Bank gezahlt, die das Betriebsergebnis der Bank aufbesserten
- Todesfallrisiko und Berufsunfähigkeitsrisiko waren abgedeckt
- die an die Bank entrichteten Zinsen waren Betriebsausgaben und minderten dadurch den zu versteuernden Gewinn
- Umfangreiches Neugeschäft bei vergleichsweise hohen Versicherungssummen und überschaubarem Ausfallrisiko.
"Bezahlt" hat diese Vorteile das Finanzamt, das weniger Einkommensteuer vereinnahmen konnte. Aber auch der Zahnarzt hatte einige Nachteile zu verkraften, die in Zeiten einigermaßen stabiler Praxisgewinne jedoch als tolerierbar erschienen:
- die Liquiditätsbelastung war hoch, weil sowohl Zinsen an die Bank als auch die Prämien für die Lebensversicherung gezahlt werden mussten
- - die Prognose der Lebensversicherungsgesellschaft über die zu erwartende Ablaufleistung war unverbindlich.
4. Grundsätzliches zur Ablaufleistung bei Lebensversicherungen
Die Ablaufleistung einer Kapitallebensversicherung setzt sich im wesentlichen aus zwei Teilbeträgen zusammen:
- dem Teil der Lebensversicherungsprämie, welcher nicht für die Abdeckung des Todesfall- und Berufsunfähigkeitsrisikos sowie die Verwaltungskosten und den Gewinn der Versicherungsgesellschaft benötigt wird ("Kapitalanteil")
- den Zinsen und Zinseszinsen, die aus den sich akkumulierenden Kapitalanteilen seitens der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet werden ("Überschussanteil").
5. Die Krise an den Kapitalmärkten - und wer sie bezahlt
Bis zu 30 Prozent der den Versicherungsgesellschaften zugeflossenen Gelder wurden an den Kapitalmärkten in Aktien und Beteiligungen investiert. Durch die seit mittlerweile drei Jahren herrschende Krise an den Finanzmärkten ist der Wert dieser Geldanlagen weit unter die seinerzeit gezahlten Einstandspreise gesunken. Dies hat zur Folge, dass das in derartige Anlageformen investierte Kapital keinen Gewinn mehr abwirft, sondern die Bilanz mit (Buch-) Verlusten belastet. Die Gesellschaften sind gezwungen, ihre Reserven anzugreifen, um den Versicherungsnehmern die gesetzlich garantierte Mindestverzinsung (je nach Versicherungsvertrag 3,25 bis 4 Prozent) gutzuschreiben. Mit anderen Worten: Die Überschussanteile fallen viel geringer aus als bei Abschluss der Versicherungsverträge prognostiziert.
Den Schaden hat der Versicherungsnehmer, weil die bei Fälligkeit der Lebensversicherung ausgezahlte Summe nicht mehr ausreicht, um den Kredit zu tilgen: Vielmehr bleibt eine Restschuld bestehen, die fünf- oder auch sechsstellige Eurobeträge erreichen kann.
Die Höhe der Restschuld ist unter anderem abhängig von
- der Verzinsung des Kapitals, welche die Lebensversicherung derzeit erzielt
- der Restlaufzeit der Lebensversicherung bis zur Auszahlung der Versicherungssumme und
- der zukünftigen Entwicklung an den Kapitalmärkten.
6. Zunächst einmal: Informationen einholen
Jeder Zahnarzt, der im Rahmen von Kreditfinanzierungen Lebensversicherungen abgeschlossen hat, sollte sich über die oft gravierenden Auswirkungen der reduzierten Überschussbeteiligungen bei den Lebensversicherungsgesellschaften informieren und Maßnahmen ergreifen, um den zu erwartenden Schaden zu begrenzen. Hierzu sind zunächst einmal die nachfolgend aufgeführten Informationen erforderlich, die bei den Gesellschaften abgefragt werden können oder im Versicherungsvertrag geregelt sind:
- Welche Ablaufleistung ist zu erwarten, wenn der Vertrag in unveränderter Form bis zum Laufzeitende weitergeführt wird?
- Welche Ablaufleistung ist zu erwarten, wenn der Vertrag mit sofortiger Wirkung beitragsfrei gestellt wird?
- Von welcher Kapitalverzinsung geht die Versicherungsgesellschaft bei der Prognose der Ablaufleistung aus?
- Welche Gebühren, Minderungen der Ablaufleistung oder sonstige Zahlungen werden in Rechnung gestellt, wenn keine weiteren Versicherungsbeiträge entrichtet werden?
- Wie hoch ist derzeit der Rückkaufswert der Versicherung?
- Wie hoch sind die Kosten einer Risiko - Lebensversicherung für den von der Kapitallebensversicherung nicht abgedeckten Teil des Kredits?
Auch aus dem Kreditvertrag bzw. bei der finanzierenden Bank muss man sich einige Informationen beschaffen:
- Bis wann läuft die Zinsfestschreibung?
- Ist die Bank bereit, vor Ablauf der Zinsfestschreibung einer Umstellung auf ein Annuitätendarlehen zuzustimmen?
- Welche Kreditkonditionen würden bei einer Umstellung gewährt?
- Hat bei einer Änderung der Kreditkonditionen die Bank Ausgleichsforderungen (Vorfälligkeitsentschädigung), weil seit Abschluss des Kreditvertrages das Zinsniveau gesunken ist?
Wenn alle diese Informationen vorliegen, ist mit Hilfe des Steuerberaters zu klären,
- Wie sich die Steuerbelastung bei Abschluss eines Annuitätendarlehens ändert
- Welche Auswirkungen auf die Liquidität gegebenenfalls zu erwarten sind
- Wie die nach Auszahlung der Lebensversicherung verbleibende Restverbindlichkeit getilgt werden soll
7. Handlungsalternativen durchspielen
Die nachfolgend beschriebenen Alternativen sollten unter Berücksichtigung der Kosten einer Abdeckung des Berufsunfähigkeits- und Todesfallrisikos sowie der Auswirkungen auf die Einkommensteuer durchgerechnet werden:
- Die Lebensversicherung weiterlaufen lassen wie bisher
- Die Lebensversicherung beitragsfrei stellen und die ersparten Beiträge für die Tilgung des Darlehens verwenden
- Die Lebensversicherung sich sofort auszahlen lassen, mit Hilfe des ausgezahlten Betrags eine Sondertilgung leisten und den Kreditvertrag auf ein Annuitätendarlehen umstellen.
Weitere Handlungsalternativen sind denkbar, würden aber den Rahmen dieses Beitrags sprengen.
8. Mit Bank und Versicherung sprechen
Durch die beschriebenen Vorarbeiten wird sich eine Handlungsalternative als die günstigste herausstellen bzw. eine Rangfolge der Handlungsalternativen bestimmen lassen. Sofern es nicht am besten ist, die Versicherung unverändert weiterzuführen, ist zunächst ein Gespräch mit der Bank empfehlenswert. Viele Banken haben gegenüber ihren Kunden ein schlechtes Gewissen, weil sie zu einem Zeitpunkt, als die sich verschlechternde Lage der Lebensversicherungen bereits absehbar war, derartige Finanzierungsmodelle noch immer empfohlen haben bzw. die Kunden dahingehend beeinflusst haben, (ausschließlich) mit bestimmten Versicherungsgesellschaften entsprechende Lebensversicherungsverträge abzuschließen - und die empfohlenen Gesellschaften stehen in den Ratinglisten vielfach weit unten. Daher ist es auch dann sinnvoll, mit der Bank zu sprechen, wenn diese (zunächst) nicht geneigt ist, Änderungen an den Kreditvereinbarungen zuzustimmen. Manchmal ist auch der Hinweis hilfreich, dass eine Umschuldung bei einer anderen Bank nach Ablauf der Zinsbindungsfrist in Erwägung gezogen wird, wenn die Bank dem Kunden in den anstehenden Verhandlungen nicht entgegenkommt.
Autoren des Artikels:
Dr. Detlev Nies
öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Katja Nies
Diplomvolkswirtin
Sachverständige für die Bewertung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Sachverständigensozietät Dr. D. Nies und K. Nies