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Urteile des Bundesfinanzhofes

Urteil vom 22.12.1993, I R 62/93: Praxislabor ist kein (selbständiger) Teilbetrieb, wenn keine selbständigen Leistungen am Markt angeboten werden.

Urteil vom 24.02.94, BStB II 1994, S. 590: Abschreibung des Praxiswertes bei Sozietätsgründung ist möglich.

Urteil vom 08.12.1994, IV R 82/92: Aufnahme eines Junior - Partners in eine bestehende Praxis; steuerliche Behandlung von "Zuzahlungen".

Urteil vom 28.11.1996, V R 23/95: zur Umsatzsteuerpflicht von Leistungen mit dem CEREC - Gerät; hierzu auch Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 13.4.1999 (Az. IV D 2 - S 7170 - 1/99 II).

Urteil vom 23.01.1997, IV R 36/95, BStBl 1997 II, S. 498: Verkauf des Anteils an einer Gemeinschaftspraxis ist steuerbegünstigt nach §18 Abs. 3, § 34 EStG, wenn die Berufstätigkeit eingestellt wird.

Urteil vom 23.10.1997: V R 36/96: KFO - Leistungen sind umsatzsteuerfrei.

Urteil vom 08.12.1997, GrS 1 - 2/95: Mehrkontenmodell.

Urteil vom 04.03.1998, XI R 53/96: Umsätze einer Zahnarzt - GmbH aus zahnärztlichen Behandlungsleistungen sind umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 14 UStG.

Urteil vom 22.04.1998, XI R 96/96 (Beschlußvorlage für den Großen Senat): ermäßigter Steuersatz, wenn ein Freiberufler einen Sozius aufnimmt.

Urteil vom 11.08.1999, XI R 12/98: "Abfärbetheorie" greift bei einem Anteil von 1,25% gewerblichen Einnahmen am Gesamtumsatz noch nicht.

Urteil vom 18.10.1999, GrS 2/98: Werden anlässlich der Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis gegen Entgelt nicht alle stillen Reserven aufgelöst, kommt ein steuerbegünstigter Veräußerungsgewinn nicht in Betracht.

Urteil vom 21.09.2000, IV R 54/99: Die Aufnahme eines Sozius in eine Einzelpraxis kann unter bestimmten Voraussetzungen tarifbegünstigt sein (der Einbringende muß eine Einbringungsbilanz erstellen und das Praxisvermögen mit den Teilwerten ansetzen).

Urteil vom 11.10.2000, 1 R 99/96: Stichtagsprinzip bei Praxisabgabe.

Urteil vom 09.08.2011, VIII R 13/08: Orientiert sich der für eine Arztpraxis mit Vertragarztsitz zu zahlende Kaufpreis ausschließlich am Verkehrswert, so ist in dem damit abgegoltenen Praxiswert der Vorteil aus der Zulassung als Vertragsarzt untrennbar enthalten.

Urteil vom 21.02.17, VIII R 7/14: Zahlt der Erwerber einer Vertragsarztpraxis den Verkehrswert zuzüglich eines Zuschlages (Überpreis), so ist dies ebenfalls ein Indiz dafür, dass eine Übertragung der Praxis als "Chancenpaket" vorliegt. Auch in diesem Fall ist der "Vorteil aus der Vertragsarztzulassung" untrennbar in dem durch den Kaufpreis abgegoltenen Praxiswert enthalten.